Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte erwartet zum Schuljahr 2022 den Einsatz von datenschutzkonformen Alternativen zum Microsoft 365-Produkten an Schulen, wie z.B. Moodle oder itslearning. Andernfalls müssen die Schulen den datenschutzkonformen Betrieb von Micsosoft 365-Produkten, wie z.B. Teams, sicherstellen und dies entsprechend ihrer Rechenschaftspflicht nach Artikel 5 Absatz 2 Datenschutz-Grundverordnung eindeutig nachweisen.
Dies ist angesichts des zuvor gescheiterten Pilotprojektes unter Beteiligung von beteiligten Dienstleistern und hochrangigen Vertretern von Microsoft, keine triviale Aufgabe. Weitere infos hier.
Adieu Micosoft 365
17
Jul